Termine

02.09.2012

Bitte beachten Sie: Befreiungen für Tage vor oder nach den Ferien werden grundsätzlich nicht gewährt. Für krankheitsbedingtes Fehlen in dieser Zeit ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Termine im Laufe des Schuljahrs

  • 9.4.  19.30 Uhr Elternbeiratssitzung – Sozialraum Schlossbergschule
  • 9.-10.4. Information über MS
  • 21.-26.4 Abschlussfahrt 9a,b
  • 15.4.-26.4. Berufsorientierung BBW St. Elisabeth
  • 8.5. Run for help 9.00-11.30 Uhr
  • 10.6. Schule und Werte 8a,b
  • 24.-29.6. Betriebspraktikum 8. Klassen
  • Mi und Do 26./27.6. Berufsschultag Holz 7a (jeweils halbe Klasse)
  • Mi und Do 3./4.7 Berufsschultag Holz 7b (jeweils halbe Klasse)
  • 8.7. Schule und Werte 8a
  • Mi und Do 10./11.7. Berufsschultag Holz M7 (jeweils halbe Klasse)
  • 15.7. Schule und Werte 8b
  • 17.7. Ehrung der QA- Besten 11.30
  • 22.7.-24.7. Aufnahmeprüfung M10

Quali – zentrale Prüfung 2013

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen gilt folgender Zeitplan:

Freitag, 21. Juni 2013:
Muttersprache (§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO), 8.30 Uhr, 180 Minuten Arbeitszeit

Montag, 24. Juni 2013:
Englisch (§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (Listening Comprehension, Use of English, Reading Comprehension, Text Production)

Dienstag, 25. Juni 2013:
Deutsch (§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO), 8:30 Uhr, 180 Minuten (A. Rechtschreibung, B. Schriftlicher Sprachgebrauch)

Deutsch als Zweitsprache (§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (A. Lückendiktat und Spracharbeit , B. Textarbeit)

Mittwoch, 26. Juni 2013:
Mathematik (§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO) , 8.30 Uhr, 100 Minuten Arbeitszeit

Donnerstag, 27. Juni 2013:
Physik/Chemie/Biologie
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)
8.30 Uhr, 60 Minuten Arbeitszeit

Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.

Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 54 Abs. 2 VSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten.
Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2013 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

Prüfungstermine im Schuljahr 2012/2013 sind:

Dienstag, 16. April 2013 (Leistungstest)
Freitag, 21. Juni 2013 (Abschlussprüfung)

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

Zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht ) teilzunehmen.

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